Liebe Kunden, liebe Gäste und Freunde,
Update vom 9.2.2022
Es gilt vorerst ab dem 9.2.2022 in Baden-Württemberg bei Friseuren:
- Vollständig geimpft oder genesen. (Achtung! DIGITALER Nachweis erforderlich - der gelbe Impfpass reicht leider nicht mehr aus.)
- ODER ein Antigen-Schnelltest, maximal 24h alt
- ODER ein PCR-Test, maximal 48h alt. (Ausgenommen sind Schüler bis 17 oder Kinder unter 6 Jahren, die regelmäßig getestet werden.)
- FFP2-Maske
- Alle anderen Hygienemaßnahmen bleiben bestehen
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Miriam und Nadine